Vorwort
Die bis zum 15.04.09 angebotenen und als Alttarif bei
vielen Kunden weiter genutzten TGNET/wireless®MAX Produkte sind
(soweit sie nicht ohnehin als Flatrate beauftragt wurden)
mit einem beachtlichen Daten-Freikontingent
ausgestattet, das durch Erhöhung der
Vertragsmindestlaufzeit ohne Aufpreis auf das Doppelte
und Dreifache erweitert werden kann.
TGNET/wireless® Teilnehmer bevorzugten daher oft die schlanke,
volumenorientierte Berechnung mit Freikontingent
- die ebenfalls angebotenen Flatrates wurden seltener
benötigt und gewählt, weil bereits der Basispreis mit
Freikontingent wie eine quasi-Flatrate optimal zu den
Anforderungen passte.
Das gehäufte und weiter wachsende Auftreten von Viren,
Würmern, Bots und Angriffen auf Sicherheitslücken, sowie
File Sharing Software lassen jedoch teilnehmerseitig die
Befürchtung aufkommen, dass die schlanke Kalkulation
im Falle eines "Unfalles" nicht mehr stimmt.
Theoretisch ist das wohl richtig, denn mit den für die
TGNET/wireless®MAX Produkte typischen Übertragungsleistungen
bis 25 Mbps kann jedes noch so großzügig dimensionierte
Freikontingent binnen weniger Stunden unter Maximallast
überschritten werden.
Die Praxis bestätigt diese Überlegungen nur teilweise:
Viren, Würmer, Angriffe und sogar die Aktivität eines
Spam-Bots waren bisher nicht die Auslöser einer
Kostenexplosion. File Sharing Software, die durch
Mitarbeiter am Arbeitsplatz-PC installiert worden war,
führte jedoch in einigen Fällen zu erheblichen
Zuzahlungen. TGC rät daher zu restriktiven
Einstellungen der Firewall - auch für die vom Teilnehmer
ausgehenden Datenverbindungen. Leider wird dieser Rat
gerne überhört, denn eine Konfiguration, die nur die
wirklich benötigten Protokolle zulässt, wird meist als
Behinderung gesehen.
Statt einer ursächlichen Problemlösung wird deshalb
der Wunsch nach einer Begrenzung des Risikos durch
automatische Deckelung der möglichen Zuzahlungen auf
den Preis der Flatrate geäußert.
Dem muss TGC entgegen halten, dass eine rein einseitige
Verlagerung des Risikos auf den Provider wohl keine für
beide Vertragspartner akzeptable Lösung ist und
aufgrund kalkulatorischer Notwendigkeiten zu einer
Verteuerung für alle Teilnehmer führen würde.
Zudem standen ab April 2009 die Flatrates
TGNET/wireless®PRO und TGNET/wireless®HOME
zur Verfügung und seit September 2011 gibt es
deren nochmals günstigere Nachfolger
TGNET/wireless®4G PRO, TGNET/wireless®4G OFFICE und TGNET/wireless®4G HOME.
Andererseits möchte TGC keinen Kunden aus seinem Tarif
drängen, wenn er grundsätzlich mit diesem zufrieden ist.
Der Kompromiss: Rückwirkender Tarifwechsel zu TGNET/wireless®4G PRO+, OFFICE+ und HOME+
TGC bietet daher betroffenen Kunden als Kulanzregelung
nach einer Überschreitung des inkludierten
Freikontingents in einem Alttarif an, einen
rückwirkenden Tarifwechsel zu den aktuellen
TGNET/wireless®4G PRO+, TGNET/wireless®4G OFFICE+ und TGNET/wireless®4G HOME+
Flatrates durchzuführen.
Der Tarifwechsel muss innerhalb von 21 Tagen nach Versand
der Rechnung (mit einer Zuzahlung für zusätzliches
Datenvolumen in einem der genannten Alttarife) durch
den Kunden beauftragt werden. Es gelten die üblichen
Bestimmungen für einen Tarifwechsel,
der Kunde sollte jedoch in einem Begleitschreiben die
rückwirkende Anwendung der Flatrate (für maximal 1
Monat) anfordern, damit TGC den Zusammenhang
herstellen kann.
Voraussetzung für die Anwendbarkeit der
Kulanzregelung ist, dass die fragliche Rechnung
zum Zeitpunkt des Tarifwechselauftrags vollständig
bezahlt ist. Die für die Überschreitung des Kontingents
geleistete Zuzahlung wird dem Kunden mit der
Erstrechnung nach dem Tarifwechsel erstattet bzw.
zur Verrechnung gutgeschrieben.