Für eine Kündigung von TGNET/wireless® und TGNET/wireless®4G Verträgen gibt es kein
vorgegebenes Formular.
Bitte setzen Sie Ihre Kündigung als vom Anschlussinhaber eigenhändig
unterzeichnetes Schreiben an TGC auf und übermitteln Sie dieses
als PDF, per FAX oder Post bzw. wie im folgenden Abschnitt
"Übermittlung an TGC" erklärt.
Für den speziellen Fall einer Kündigung wegen Umzugs
durch Verbraucher im Sinn des §13 BGB gelten die Bestimmungen des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) §46 Absatz 8.
TGC prüft nach Erhalt Ihrer zukünftigen Anschrift, ob an dieser
eine Versorgung mit den vertraglich vereinbarten Eigenschaften
Datenrate und Preis möglich sein wird.
Ist dies nicht gewährleistet, entsteht gemäß TKG für Verbraucher
ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von 3 Monaten ab dem Tag des
mittels Meldebescheinigung nachgewiesenen Umzugs.
Wenn ein Nachfolger an der ursprünglichen Anschrift einen neuen
Vertrag abschließt, kann der umziehende Kunde vorzeitig aus dem
Vertrag entlassen werden.
Bitte beachten Sie, dass der TGNET/voice™ bzw. TGNET/call™ Telefondienst ein
unabhängiger, getrennter Vertragsgegenstand ohne Laufzeitbindung
ist, sodass es sich empfiehlt, im Kündigungsschreiben festzuhalten,
welcher ggf. abweichende Termin für diesen gewünscht wird.
Da der Telefondienst unabhängig vom Service Provider
genutzt werden kann, impliziert eine Kündigung des Vertrags für den
Internetanschluss keine Kündigung des Vertrags für den Telefondienst.