11 Jahre TGNET/wireless®
 
 
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Informationen zum Tarifwechsel Minimize

Auch inner­halb der ver­ein­bar­ten Ver­trags­min­dest­lauf­zeit kön­nen TGNET­/wire­less® Teil­neh­mer den ge­buch­ten Ta­rif wech­seln. Zu­nächst ein paar grund­sätz­li­che Re­geln:

  • Ein Tarifwechsel zu oder zwi­schen Alt­ta­ri­fen ist nicht mög­lich.
  • Durch einen Tarifwechsel kann die Rest­lauf­zeit eines Ver­trags nicht ver­kürzt wer­den. Dies Be­din­gung kann je­doch im­mer durch eine ent­spre­chen­de Wahl der neuen Ver­trags­lauf­zeit ein­ge­halten wer­den.
  • Ein Tarifwechsel zum frist­ge­rech­ten Kün­di­gungs­zeit­punkt (meist 3 Mo­na­te vor Ende der Ver­trags­lauf­zeit) ist im­mer mög­lich, wenn die neue Ver­trags­lauf­zeit mehr als 3 Mo­na­te be­tra­gen soll.
  • Ein Tarifwechsel, bei dem die Höhe des mo­nat­li­chen Ent­gelts gleich bleibt oder steigt, ist im­mer mög­lich.
  • Ein Tarifwechsel von TGNET­/wire­less®­HOME und anderen Alt­ta­ri­fen für private Nutzung zu TGNET­/wire­less®4G OFFICE oder HOME ist im­mer mög­lich. Ver­ein­fach­te For­mu­la­re für die­sen Vor­gang fin­den Sie wei­ter un­ten.
  • Ein Tarifwechsel von TGNET­/wire­less®­PRO zu TGNET­/wire­less®4G PRO ist un­ab­hän­gig vom Auf­trags­wert mög­lich, wenn die Da­ten­ra­ten (in bei­de Rich­tun­gen) nicht re­du­ziert wer­den.
  • Die wenigen, verbleibenden Fälle können ver­mut­lich durch das wei­ter un­ten be­schrie­be­ne Kom­pen­sa­tions­ver­fah­ren ge­löst wer­den. Bitte wen­den Sie sich ein­fach an TGC, um Ihre Wün­sche zu be­spre­chen.

     
     
    Tarifwechsel zu TGNET/wireless®4G OFFICE und HOME

    Wenn Sie einen Tarifwechsel von TGNET­/wire­less®­HOME oder einem an­de­ren Alt­ta­rif für pri­va­te Nut­zung zu TGNET­/wire­less®4G OFFICE oder HOME ver­an­las­sen wol­len, ver­wen­den Sie bit­te die hier er­hält­li­chen ver­ein­fach­ten For­mu­la­re. Be­ant­wor­ten Sie da­zu für sich fol­gen­de Fra­ge:

    Wird Ihr Anschluss rein privat genutzt?

    TGNET­/wire­less®4G HOME ist ausschließlich für die Nut­zung durch Ver­brau­cher im Sinn des §13 BGB vor­ge­se­hen, d.h. nur für na­tür­li­che Per­so­nen, die den An­schluss nicht für ge­werb­li­che oder selbst­stän­di­ge be­ruf­li­che Tä­tig­kei­ten ver­wen­den. In die­sem Fall be­auf­tragen Sie bit­te TGNET­/wire­less®4G HOME mit Hilfe des folgenden Formulars:

     TGNET­/wire­less®4G HOME Tarifwechselformular downloaden

    Wol­len Sie den An­schluss auch ge­schäft­lich oder be­ruf­lich ver­wen­den, be­auf­tra­gen Sie bit­te TGNET­/wire­less®4G OFFICE:

     TGNET­/wire­less®4G OFFICE Tarifwechselformular downloaden

    Das ausgefüllte und unterschriebene Tarifwechselformular können Sie als ein­ge­scann­tes PDF (oder JPEG / TIFF Bild), als FAX oder Brief über Ihren TGNET­/wire­less® Ver­triebs­part­ner oder direkt an TGC senden.

     
     
    Kompensationsangebot für besondere Fälle Minimize

    Soweit Ihr Tarifwechselwunsch nicht durch eine der oben be­schrie­be­nen Be­din­gun­gen ohne Weiteres ermöglicht wird, wenden Sie sich bitte an TGC. TGC wird prüfen, ob durch den ge­wünsch­ten Ta­rif­wech­sel ein Ver­trags­scha­den für TGC ent­steht. Die­ser be­rech­net sich als:

    Vertragsschaden = ( TarifALT - TarifNEU ) * Restlaufzeit

    So­weit der Ver­trags­scha­den nicht ver­nach­läs­sig­bar ist, ergibt sich aus den Ergänzenden Ge­schäfts­be­din­gun­gen für TGNET­/wire­less®4G In­ter­net Stand­lei­tun­gen Ab­satz 3.8, dass zwi­schen Kun­de und TGC ver­ein­bart wer­den kann, dass der TGC ent­ste­hen­de Ver­trags­scha­den durch eine wert­mäßig ent­spre­chen­de Zahl zu­sätz­li­cher Lauf­zeit­mo­na­te im neuen, gün­sti­ge­ren Ta­rif kom­pen­sie­rt wird, wenn der neue Ver­trag durch diese Ver­ein­ba­rung um nicht mehr als 12 Mo­na­te ver­län­gert wird. Die An­zahl die­ser Kom­pen­sa­tions­mo­na­te im neu­en Ver­trag er­gibt sich aus:

    zusätzliche Laufzeitmonate = Vertragsschaden / TarifNEU

    Teile eines Monats wer­den kauf­män­nisch nach unten bzw. oben zur näch­sten gan­zen Zahl ge­run­det:

  • Hat das Er­geb­nis den Wert Null, kann ein Ta­rif­wech­sel ohne ge­son­der­te Ver­ein­ba­rung zur Kom­pen­sa­tion des Ver­trags­scha­dens be­auf­tragt wer­den.
  • Ergibt sich ein Wert zwischen 1 und 12, wird eine ent­sprech­en­de An­zahl zu­sätz­li­cher Lauf­zeit­mo­na­te der vom Kun­den ge­wähl­ten Min­dest­lauf­zeit des neuen Ver­trags hin­zu­ge­fügt.
  • Bei einem Ergebnis von mehr als 12 zu­sätz­li­chen Lauf­zeit­mo­na­ten kann der Kunde ent­we­der einen hö­her­wer­ti­gen Tarif wäh­len oder den Ver­trags­scha­den durch eine Ein­mal­zah­lung so­weit min­dern, dass sich die An­zahl zu­sätz­licher Lauf­zeit­mo­na­te auf ma­xi­mal 12 re­du­ziert.
  • Für den Kun­den ergibt sich der Vor­teil, dass die kos­ten­sen­ken­de Wir­kung des gün­sti­ge­ren Ta­rifs so­fort wirk­sam wird und le­dig­lich eine ver­län­ger­te, ver­trag­li­che Bin­dung er­for­dert.

     
     
    Austausch der Empfangsanlage

    TGNET­/wire­less®4G Tarife können nur in Verbindung mit einer TGNET­/wire­less®4G Em­pfangs­an­la­ge ge­nutzt wer­den, welche Ih­nen durch TGC in­folge Ihres Ta­rif­wech­sel­auftrags zur Nut­zung über­las­sen wird. Sie mie­ten also wie bis­her die Em­pfangs­an­la­ge. Wich­tig für Sie:

  • Sobald die TGNET­/wire­less®4G Empfangsanlage montiert ist, kom­men Sie am da­rauf fol­gen­den Monats­ers­ten in den Ge­nuss der hö­he­ren Da­ten­rate und/oder des gün­sti­ge­ren Ta­rifs.
  • Der Austausch der bisherigen Empfangsanlage gegen die TGNET­/wire­less®4G Em­pfangs­an­la­ge wird nicht von TGC durch­ge­führt.
  • Die alte Empfangsanlage ist binnen 14 Tagen nach dem Austausch an TGC zu retournieren.
  • TGC empfiehlt, Ihren Ver­triebs­part­ner mit dem Aus­tausch der Em­pfangs­an­la­ge zu be­auf­tra­gen. Er wird Ihn­en dazu ger­ne ein An­ge­bot ma­chen. Auf­grund sei­ner Er­fah­rung kann er den Aus­tausch rasch durch­füh­ren und wird Ihnen auch die Rück­ga­be an TGC ab­neh­men.

    Den Austausch der Empfangsanlage können Sie im Prin­zip auch in Eigen­re­gie durch­füh­ren, jedoch müs­sen Sie dazu die alte Em­pfangs­an­la­ge öff­nen, um das An­schluss­ka­bel ab­ste­cken zu kön­nen, und die Ab­dich­tungs­wick­lung vom Kabel ent­fer­nen. Dabei könn­ten die al­te Em­pfangs­an­la­ge oder das An­schluss­ka­bel, das Sie noch für die TGNET­/wire­less®4G Em­pfangs­anla­ge be­nö­ti­gen, be­schä­digt wer­den. Durch eine Be­schä­di­gung kön­nen Ihnen Re­pa­ra­tur­kos­ten ent­ste­hen.

     
     
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