Soweit Ihr Tarifwechselwunsch nicht durch eine der oben beschriebenen
Bedingungen ohne Weiteres ermöglicht wird,
wenden Sie sich bitte an TGC.
TGC wird prüfen, ob durch den gewünschten Tarifwechsel ein
Vertragsschaden für TGC entsteht. Dieser berechnet sich als:
Vertragsschaden = ( TarifALT - TarifNEU ) * Restlaufzeit
Soweit der Vertragsschaden nicht vernachlässigbar ist,
ergibt sich aus den Ergänzenden Geschäftsbedingungen für TGNET/wireless®4G Internet Standleitungen
Absatz 3.8, dass zwischen Kunde und TGC vereinbart werden kann,
dass der TGC entstehende Vertragsschaden durch eine wertmäßig
entsprechende Zahl zusätzlicher Laufzeitmonate im neuen,
günstigeren Tarif kompensiert wird, wenn der neue
Vertrag durch diese Vereinbarung um nicht mehr als 12 Monate
verlängert wird.
Die Anzahl dieser Kompensationsmonate im neuen Vertrag
ergibt sich aus:
zusätzliche Laufzeitmonate = Vertragsschaden / TarifNEU
Teile eines Monats werden kaufmännisch
nach unten bzw. oben zur nächsten ganzen Zahl gerundet:
Für den Kunden ergibt sich der Vorteil, dass die kostensenkende
Wirkung des günstigeren Tarifs sofort wirksam wird und lediglich eine
verlängerte, vertragliche Bindung erfordert.