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Tarifwechsel zu TGNET/wireless®5G BUSINESS, OFFICE und HOME

Beratung

Ihr TGNET­/wire­less® Vertriebspartner berät Sie ger­ne in al­len Fra­gen zu den neuen Ta­ri­fen. Mit Hilfe der Ta­rif­rech­ner für TGNET­/wire­less®5G BUSINESS, TGNET­/wire­less®5G OFFICE und TGNET­/wire­less®5G HOME können Sie zu­dem ein An­ge­bot ab­ru­fen, das alle De­tails des Pro­dukts und die Kon­di­tio­nen des Ver­trags be­schreibt. Im nächsten Ab­schnitt die­ser Sei­te er­fah­ren Sie, wel­che Ta­ri­fe bei einem Ta­rif­wech­sel zur Wahl ste­hen.

telefonisch in 5 Minuten erledigt

Wenn Sie sich be­reits für einen be­stimm­ten Ta­rif ent­schie­den ha­ben, neh­men wir Ihren Ta­rif­wech­sel­auft­rag gerne te­le­fo­nisch bei 06171 2915 201 werktags von 08:30 bis 16:30 ent­ge­gen.

zu jeder Tageszeit mittels E-Mail

Ebenso können Sie sich zu vom Ta­rif­rech­ner für TGNET­/wire­less®5G BUSINESS, TGNET­/wire­less®5G OFFICE oder TGNET­/wire­less®5G HOME ein oder meh­re­re An­ge­bo­te zu­sen­den las­sen. Ant­wor­ten Sie dann (an tarifrechner@tgnet.de) auf den Be­gleit­text je­nes An­ge­bots, für das Sie sich ent­schei­den wol­len.

Wichtig ist allerdings, dass Sie Ihren Ta­rif­wech­sel­auf­trag als ein­deu­tige Wil­lens­er­klä­rung for­mu­lie­ren - etwa mit den Wor­ten "ich beauftrage den Tarifwechsel zum unten genannten Tarif" - und den Be­gleit­text des An­ge­bots­schrei­bens mit zu­rück an TGC sen­den, da­mit wir zwei­fels­frei er­ken­nen kön­nen, was Sie wün­schen.

oder doch schriftlich?

Wenn Sie hingegen eine Kopie für die Ablage be­hal­ten möch­ten, fül­len Sie bit­te das vom Ta­rif­rech­ner er­hal­te­ne Auf­trags­for­mu­lar für Ihren Wunsch­ta­rif aus und sen­den Sie es un­ter­schrie­ben mit al­len Sei­ten in­klu­si­ve Pro­dukt­in­for­ma­tions­blatt als ein­ge­scann­tes PDF an vertrieb@tgc.de. Ein mit dem Smart­Phone an­ge­fer­tig­tes Foto des Do­ku­ments ist eben­falls ak­zep­ta­bel, wenn TGC einen les­ba­ren Aus­druck her­stel­len kann.

Der Postweg oder ein FAX an 06171 931 4444 sind na­tür­lich wei­te­re Al­ter­na­ti­ven. Auf Wunsch sen­den wir Ihnen eine ge­gen­ge­zeich­ne­te Ko­pie zu­rück, wenn Sie uns ein Ori­gi­nal am Post­weg oder als PDF zu­gestellt haben.

14 Tage Widerrufsfrist für Verbraucher

Als Verbraucher beachten Sie bitte, dass Ihnen auch bei einem Ta­rif­wech­sel das ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­ne Wider­rufs­recht zu­steht. Die obli­ga­to­ri­sche Wider­rufs­be­leh­rung er­hal­ten Sie un­mit­tel­bar nach Er­fas­sen Ihres Auf­trags, je­doch kön­nen Auft­räge, die nach dem 15. des Mo­nats ein­ge­hen, auf­grund der 14-tä­gi­gen Frist erst zum Ers­ten des über­näch­sten Mo­nats um­ge­setzt wer­den. Einen Ver­zicht auf das Wider­rufs­recht er­mög­licht das Ge­setz nicht.

 
 
Wichtige Informationen zum Tarifwechsel minimieren

Auch inner­halb der ver­ein­bar­ten Ver­trags­min­dest­lauf­zeit kön­nen TGNET­/wire­less® Kun­den den ge­buch­ten Ta­rif wech­seln. Dazu gibt es ein paar grund­sätz­li­che Re­geln, die Sie na­tür­lich nicht alle ken­nen müs­sen. Sie wer­den hier gelistet, damit Sie wis­sen, wie wir ent­schei­den:

Ein Tarifwechsel zu oder zwi­schen Alt­ta­ri­fen ist nicht mög­lich. TGNET­/wire­less®4G zählt als Alt­ta­rif, wenn an einer Sen­de­stelle be­reits TGNET­/wire­less®5G ver­füg­bar ist. Zum Stand des Aus­baus in­for­mie­ren wir ta­ges­aktuell im Ver­zeich­nis der Sen­de­stel­len.

Durch einen Tarifwechsel kann die Rest­lauf­zeit eines Ver­trags nicht ver­kürzt wer­den. Diese Vor­aus­set­zung kann durch eine ent­spre­chen­de Wahl der neuen Ver­trags­lauf­zeit ein­ge­halten wer­den und bei einem Ta­rif­wech­sel von ei­nem TGNET­/wire­less®4G OFFICE+ Ver­trag mit einer Rest­lauf­zeit von mehr als 24 Mo­na­ten zu TGNET­/wire­less®5G BUSINESS oder TGNET­/wire­less®5G OFFICE mit 24 Mo­na­ten Ver­trags­min­dest­lauf­zeit muss sie nicht er­füllt sein.

Ein Tarifwechsel, bei dem die Höhe des mo­nat­li­chen Ent­gelts gleich bleibt oder steigt, ist im­mer mög­lich.

Ein Ta­rif­wech­sel ist eben­falls möglich, wenn der Ver­trags­wert (Preis * Lauf­zeit­mo­nate) im TGNET­/wire­less®5G Ziel­ta­rif hö­her liegt als der Ver­trags­rest­wert (Preis * rest­liche Lauf­zeit­mo­nate) des bis­he­rigen Tarifs. Dies gilt auch beim Wech­sel von TGNET­/wire­less®­HOME zu TGNET­/wire­less®4G HOME+, wenn an der Sen­de­stel­le TGNET­/wire­less®5G noch nicht ver­füg­bar ist.

Zudem akzeptiert TGC min­des­tens bis 01.03.2018 einen Ta­rif­wech­sel von je­dem Alt­ta­rif zu je­dem TGNET­/wire­less®5G Pro­dukt un­ab­hän­gig von der Rest­lauf­zeit im bis­he­rigen Ver­trag. Bei Ge­schäfts­kun­den wird je­doch, wenn TGC durch ein Down­grade des Prei­ses und/oder der Da­ten­rate ein nicht un­we­sent­li­cher Ver­trags­scha­den ent­steht, das nach­fol­gend be­schrie­be­ne Kom­pen­sa­tions­ver­fah­ren be­rück­sich­ti­gt.

 
 
Kompensationsangebot für besondere Fälle minimieren

Soweit Ihr Tarifwechselwunsch nicht durch eine der oben be­schrie­be­nen Be­din­gun­gen ohne Weiteres ermöglicht wird, wenden Sie sich bitte an TGC. TGC wird prüfen, ob durch den ge­wünsch­ten Ta­rif­wech­sel ein Ver­trags­scha­den für TGC ent­steht. Die­ser be­rech­net sich als:

Vertragsschaden = ( TarifALT - TarifNEU ) * Restlaufzeit

So­weit der Ver­trags­scha­den nicht ver­nach­läs­sig­bar ist, ergibt sich aus den Ergänzenden Ge­schäfts­be­din­gun­gen für TGNET­/wire­less®4G In­ter­net­stand­lei­tun­gen Ab­satz 3.8, dass zwi­schen Ge­schäfts­kun­den und TGC ver­ein­bart wer­den kann, dass der TGC ent­ste­hen­de Ver­trags­scha­den durch eine wert­mäßig ent­spre­chen­de Zahl zu­sätz­li­cher Lauf­zeit­mo­na­te im neuen, gün­sti­ge­ren Ta­rif kom­pen­sie­rt wird, wenn der neue Ver­trag durch diese Ver­ein­ba­rung um nicht mehr als 12 Mo­na­te ver­län­gert wird. Die An­zahl die­ser Kom­pen­sa­tions­mo­na­te im neu­en Ver­trag er­gibt sich aus:

zusätzliche Laufzeitmonate = Vertragsschaden / TarifNEU

Teile eines Monats wer­den kauf­män­nisch nach unten bzw. oben zur näch­sten gan­zen Zahl ge­run­det:

  • Hat das Er­geb­nis den Wert Null, kann ein Ta­rif­wech­sel ohne ge­son­der­te Ver­ein­ba­rung zur Kom­pen­sa­tion des Ver­trags­scha­dens be­auf­tragt wer­den.
  • Ergibt sich ein Wert zwischen 1 und 12, wird eine ent­sprech­en­de An­zahl zu­sätz­li­cher Lauf­zeit­mo­na­te der vom Kun­den ge­wähl­ten Min­dest­lauf­zeit des neuen Ver­trags hin­zu­ge­fügt.
  • Bei einem Ergebnis von mehr als 12 zu­sätz­li­chen Lauf­zeit­mo­na­ten kann der Kunde ent­we­der einen hö­her­wer­ti­gen Tarif wäh­len oder den Ver­trags­scha­den durch eine Ein­mal­zah­lung so­weit min­dern, dass sich die An­zahl zu­sätz­licher Lauf­zeit­mo­na­te auf ma­xi­mal 12 re­du­ziert.
  • Für den Kun­den ergibt sich der Vor­teil, dass die kos­ten­sen­ken­de Wir­kung des gün­sti­ge­ren Ta­rifs so­fort wirk­sam wird und le­dig­lich eine ver­län­ger­te, ver­trag­li­che Bin­dung er­for­dert.

     
     
    Austausch der Empfangsanlage

    TGNET­/wire­less®5G Tarife können nur in Verbindung mit einer 5G Em­pfangs­an­lage ge­nutzt wer­den, welche Ih­nen durch TGC in­folge Ihres Ta­rif­wech­sel­auftrags zur Nut­zung über­las­sen wird. For­mal ge­se­hen mie­ten Sie also wie schon bis­her die Em­pfangs­an­lage. Wich­tig für Sie:

    Sobald die 5G Em­pfangs­an­lage montiert ist, kom­men Sie am da­rauf fol­gen­den Monats­ers­ten in den Ge­nuss der hö­he­ren Da­ten­rate und/oder des gün­sti­ge­ren Ta­rifs.

    Für TGNET­/wire­less®5G PRO und TGNET­/wire­less®4G PRO+ Tarife wird der Aus­tausch der bis­he­ri­gen Em­pfangs­an­la­ge zur neuen 5G Em­pfangs­an­lage durch TGC aus­ge­führt. An­dern­falls wen­den Sie sich bit­te an den Ver­triebs­part­ner oder In­stal­la­teur Ihrer Wahl, falls Sie den Aus­tausch nicht ohne­hin selbst durch­führen wol­len.

    Die alte Empfangsanlage senden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach dem Aus­tausch an TGC zu­rück. Un­freie Sen­dun­gen wer­den nicht an TGC zu­ge­stellt.

    TGC empfiehlt, Ihren Ver­triebs­part­ner mit dem Aus­tausch der Em­pfangs­an­lage zu be­auf­tra­gen. Er wird Ihn­en dazu ger­ne ein An­ge­bot ma­chen. Auf­grund sei­ner Er­fah­rung kann er den Aus­tausch rasch durch­füh­ren und wird Ihnen die Rück­ga­be des ab­ge­bau­ten Alt­ge­räts an TGC ab­neh­men.

    Den Austausch der Empfangsanlage können Sie im Prin­zip auch in Eigen­re­gie durch­füh­ren, jedoch müs­sen Sie dazu die alte Em­pfangs­an­la­ge öff­nen, um das An­schluss­ka­bel ab­ste­cken zu kön­nen. Dabei könn­ten die al­te Em­pfangs­an­la­ge oder das An­schluss­ka­bel, das Sie noch für die 5G Em­pfangs­an­lage be­nö­ti­gen, be­schä­digt wer­den. Durch eine Be­schä­di­gung kön­nen Ihnen Re­pa­ra­tur­kos­ten ent­ste­hen.

     
     
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