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TGNET/wireless® Internet Standleitungen |
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Inhaltsverzeichnis |
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Tarifwechsel zu TGNET/wireless®5G BUSINESS, OFFICE und HOME |
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Beratung
Ihr TGNET/wireless® Vertriebspartner berät Sie gerne in allen Fragen zu den neuen
Tarifen. Mit Hilfe der Tarifrechner für TGNET/wireless®5G BUSINESS,
TGNET/wireless®5G OFFICE und TGNET/wireless®5G HOME können Sie zudem ein Angebot
abrufen, das alle Details des Produkts und die Konditionen des
Vertrags beschreibt.
Im nächsten Abschnitt dieser Seite erfahren Sie, welche Tarife bei einem
Tarifwechsel zur Wahl stehen.
telefonisch in 5 Minuten erledigt
Wenn Sie sich bereits für einen bestimmten Tarif entschieden haben,
nehmen wir Ihren Tarifwechselauftrag gerne telefonisch
bei 06171 2915 201 werktags von 08:30 bis 16:30 entgegen.
zu jeder Tageszeit mittels E-Mail
Ebenso können Sie sich zu vom Tarifrechner für TGNET/wireless®5G BUSINESS,
TGNET/wireless®5G OFFICE oder TGNET/wireless®5G HOME ein oder mehrere
Angebote zusenden lassen.
Antworten Sie dann (an tarifrechner@tgnet.de) auf den Begleittext
jenes Angebots, für das Sie sich entscheiden wollen.
Wichtig ist allerdings, dass Sie Ihren Tarifwechselauftrag als
eindeutige Willenserklärung formulieren - etwa mit den
Worten
"ich beauftrage den Tarifwechsel zum unten genannten Tarif" -
und den Begleittext des Angebotsschreibens mit zurück an TGC senden,
damit wir zweifelsfrei erkennen können, was Sie wünschen.
oder doch schriftlich?
Wenn Sie hingegen eine Kopie für die Ablage behalten möchten,
füllen Sie bitte das vom Tarifrechner erhaltene Auftragsformular
für Ihren Wunschtarif aus und senden Sie es unterschrieben
mit allen Seiten inklusive Produktinformationsblatt als eingescanntes PDF
an vertrieb@tgc.de.
Ein mit dem SmartPhone angefertigtes Foto des Dokuments
ist ebenfalls akzeptabel, wenn TGC einen lesbaren Ausdruck
herstellen kann.
Der Postweg oder ein FAX an 06171 931 4444 sind natürlich weitere
Alternativen.
Auf Wunsch senden wir Ihnen eine gegengezeichnete Kopie
zurück, wenn Sie uns ein Original am Postweg oder als PDF
zugestellt haben.
14 Tage Widerrufsfrist für Verbraucher
Als Verbraucher beachten Sie bitte, dass Ihnen auch bei einem
Tarifwechsel das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht
zusteht. Die obligatorische Widerrufsbelehrung erhalten
Sie unmittelbar nach Erfassen Ihres Auftrags, jedoch können
Aufträge, die nach dem 15. des Monats eingehen, aufgrund der
14-tägigen Frist erst zum Ersten des übernächsten Monats
umgesetzt werden. Einen Verzicht auf das Widerrufsrecht
ermöglicht das Gesetz nicht.
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Wichtige Informationen zum Tarifwechsel |
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Auch innerhalb der vereinbarten Vertragsmindestlaufzeit
können TGNET/wireless® Kunden den gebuchten Tarif wechseln.
Dazu gibt es ein paar grundsätzliche Regeln, die Sie natürlich
nicht alle kennen müssen. Sie werden hier gelistet, damit Sie
wissen, wie wir entscheiden:
Ein Tarifwechsel zu oder zwischen Alttarifen ist nicht möglich.
TGNET/wireless®4G zählt als Alttarif, wenn an einer Sendestelle bereits TGNET/wireless®5G
verfügbar ist. Zum Stand des Ausbaus informieren wir tagesaktuell
im Verzeichnis der Sendestellen.
Durch einen Tarifwechsel kann die Restlaufzeit eines Vertrags nicht
verkürzt werden.
Diese Voraussetzung kann durch eine entsprechende Wahl der neuen
Vertragslaufzeit eingehalten werden und bei einem Tarifwechsel
von einem TGNET/wireless®4G OFFICE+ Vertrag mit einer Restlaufzeit von mehr als
24 Monaten zu TGNET/wireless®5G BUSINESS oder TGNET/wireless®5G OFFICE mit 24 Monaten Vertragsmindestlaufzeit
muss sie nicht erfüllt sein.
Ein Tarifwechsel, bei dem die Höhe des monatlichen Entgelts gleich
bleibt oder steigt, ist immer möglich.
Ein Tarifwechsel ist ebenfalls möglich, wenn der Vertragswert
(Preis * Laufzeitmonate) im TGNET/wireless®5G Zieltarif höher liegt als der
Vertragsrestwert (Preis * restliche Laufzeitmonate)
des bisherigen Tarifs. Dies gilt auch beim Wechsel von
TGNET/wireless®HOME zu TGNET/wireless®4G HOME+, wenn an der Sendestelle TGNET/wireless®5G noch nicht
verfügbar ist.
Zudem akzeptiert TGC mindestens bis 01.03.2018 einen Tarifwechsel
von jedem Alttarif zu jedem TGNET/wireless®5G Produkt unabhängig von der
Restlaufzeit im bisherigen Vertrag.
Bei Geschäftskunden wird jedoch, wenn TGC durch ein Downgrade des
Preises und/oder der Datenrate ein nicht unwesentlicher
Vertragsschaden entsteht, das nachfolgend beschriebene
Kompensationsverfahren berücksichtigt.
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Kompensationsangebot für besondere Fälle |
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Soweit Ihr Tarifwechselwunsch nicht durch eine der oben beschriebenen
Bedingungen ohne Weiteres ermöglicht wird,
wenden Sie sich bitte an TGC.
TGC wird prüfen, ob durch den gewünschten Tarifwechsel ein
Vertragsschaden für TGC entsteht. Dieser berechnet sich als:
Vertragsschaden = ( TarifALT - TarifNEU ) * Restlaufzeit
Soweit der Vertragsschaden nicht vernachlässigbar ist,
ergibt sich aus den Ergänzenden Geschäftsbedingungen für TGNET/wireless®4G Internetstandleitungen
Absatz 3.8, dass zwischen Geschäftskunden und TGC vereinbart werden kann,
dass der TGC entstehende Vertragsschaden durch eine wertmäßig
entsprechende Zahl zusätzlicher Laufzeitmonate im neuen,
günstigeren Tarif kompensiert wird, wenn der neue
Vertrag durch diese Vereinbarung um nicht mehr als 12 Monate
verlängert wird.
Die Anzahl dieser Kompensationsmonate im neuen Vertrag
ergibt sich aus:
zusätzliche Laufzeitmonate = Vertragsschaden / TarifNEU
Teile eines Monats werden kaufmännisch
nach unten bzw. oben zur nächsten ganzen Zahl gerundet:
Für den Kunden ergibt sich der Vorteil, dass die kostensenkende
Wirkung des günstigeren Tarifs sofort wirksam wird und lediglich eine
verlängerte, vertragliche Bindung erfordert.
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Austausch der Empfangsanlage |
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TGNET/wireless®5G Tarife können nur in Verbindung mit einer 5G Empfangsanlage
genutzt werden, welche Ihnen durch TGC infolge Ihres
Tarifwechselauftrags zur Nutzung überlassen wird.
Formal gesehen mieten Sie also wie schon
bisher die Empfangsanlage. Wichtig für Sie:
Sobald die 5G Empfangsanlage montiert ist, kommen Sie am darauf
folgenden Monatsersten in den Genuss der höheren Datenrate
und/oder des günstigeren Tarifs.
Für TGNET/wireless®5G PRO und TGNET/wireless®4G PRO+ Tarife wird der Austausch der bisherigen
Empfangsanlage zur neuen 5G Empfangsanlage durch TGC ausgeführt.
Andernfalls wenden Sie sich bitte an den Vertriebspartner
oder Installateur Ihrer Wahl, falls Sie den Austausch nicht
ohnehin selbst durchführen wollen.
Die alte Empfangsanlage senden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen
nach dem Austausch an TGC zurück. Unfreie Sendungen werden nicht
an TGC zugestellt.
TGC empfiehlt, Ihren Vertriebspartner mit dem Austausch der
Empfangsanlage zu beauftragen.
Er wird Ihnen dazu gerne ein
Angebot machen. Aufgrund seiner Erfahrung kann er den Austausch
rasch durchführen und wird Ihnen die Rückgabe des abgebauten
Altgeräts an TGC abnehmen.
Den Austausch der Empfangsanlage können Sie im Prinzip auch in
Eigenregie durchführen, jedoch müssen Sie dazu die alte
Empfangsanlage öffnen, um das Anschlusskabel abstecken zu
können.
Dabei könnten die alte Empfangsanlage oder das Anschlusskabel,
das Sie noch für die 5G Empfangsanlage benötigen, beschädigt
werden. Durch eine Beschädigung können Ihnen Reparaturkosten
entstehen.
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