Aus den Ergänzenden Geschäftsbedingungen für TGNET/wireless®PRO und HOME Internet Standleitungen,
Absatz 3.8 ergibt sich, dass ein Tarifwechsel jederzeit
vor dem nächsten Kündigungstermin möglich ist, wenn die neue
Vertragsmindestlaufzeit nicht kürzer gewählt wird als die
Restlaufzeit des bisherigen Vertrags
Dieser zweite Fall bedarf der näheren Betrachtung:
Der erwähnte Vertragsschaden ergibt sich aus dem Umstand,
dass der Kunde in der Restlaufzeit des bisherigen Vertrags
weniger zahlt als ursprünglich vereinbart, und berechnet
sich zu
( TarifALT - TarifNEU ) * Restlaufzeit = Vertragsschaden
Dieser (Entgelt)Wert wird in Form zusätzlicher Laufzeitmonate
im neuen Tarif bezahlt:
Vertragsschaden / TarifNEU = zusätzliche Laufzeitmonate
Teile eines Monats werden kaufmännisch
nach unten bzw. oben zur nächsten ganzen Zahl gerundet:
Für den Kunden ergibt sich der Vorteil, dass die kostensenkende
Wirkung des günstigeren Tarifs sofort wirksam wird und lediglich eine
verlängerte, vertragliche Bindung erfordert. In dieser Form
unterstützt TGC insbesondere einen Tarifwechsel von den
Alttarifen TGNET/wireless®MAX und TGNET/wireless®NT zu TGNET/wireless®PRO und HOME.
Die beschriebene Herangehensweise ist jedoch nur möglich, wenn
TGC für den Tarifwechsel keine neue Empfangsanlage bereit
stellen muss.
Ist für den Tarifwechsel ein Austausch der Empfangsanlage
erforderlich, erhöht sich der Vertragsschaden um den fehlenden
Finanzierungsbeitrag für die ursprüngliche Anlage, sodass eine
individuelle Kalkulation unter Berücksichtigung diverser
Faktoren wie Zustand und Wiederverwertbarkeit notwendig wird.