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Update zum 01.09.2011 und 01.06.2013 minimieren

In den TGNET­/wire­less®4G Tarifen wird die dynamische Erweiterung des Downstreams und Upstreams um bis zu 2.000 kbps nicht mehr realisiert. Der TGNET­/wire­less®­Speed­Bonus™ bleibt je­doch für alle Nut­zer von frü­he­ren Alt­ta­ri­fen er­hal­ten, wes­halb TGC nach­fol­gend die ur­sprüng­li­che Be­schrei­bung des TGNET­/wire­less®­Speed­Bonus™ wei­ter­hin zur Ver­fü­gung stellt.

 
 
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Der TGNET­/wire­less®­Speed­Bonus™ ist eine kos­ten­lo­se, teil­wei­se dy­na­misch vom Nut­zungs­ver­hal­ten ab­hän­gi­ge Er­wei­te­rung der An­schluss­da­ten­ra­ten über den ta­rif­lich be­auf­tragten Wert. Der Speed­Bonus™ wird - un­ter den un­ten ge­nann­ten Vor­aus­set­zun­gen - als kos­ten­lo­se In­klu­siv­leis­tung in den TGNET­/wire­less®­PRO und TGNET­/wire­less®­HOME Ta­ri­fen be­reit ge­stellt. Nut­zer der TGNET­/wire­less®­MAX Alt­ta­ri­fe, die ihren Ver­trag nach dem 01.01.2008 be­auf­tragt haben oder bis zum 15.04.2009 er­wei­tern lie­ßen, kom­men eben­falls in den Ge­nuss des Speed­Bonus™.

Was sind die Vorteile des Speed­Bonus™?

  • Für TGNET­/call und TGNET­/voice steht dem Teil­nehmer ex­klu­siv ein zu­sätz­licher Daten­ka­nal mit 1.000 kbps im Down­stream und 1.000 kbps im Up­stream zur Ver­fü­gung, so­dass die Da­ten­ströme der Tele­fo­nie mög­lichst un­ge­stört durch Down­loads und Up­loads an­de­rer An­wen­dun­gen des Teil­neh­mers und be­vor­zugt im Back­bone des Netzes über­tra­gen wird.
  • Bei mäßiger Auslastung des An­schlus­ses wird zu­dem die Da­ten­rate für all­ge­meine Inter­net­an­wen­dun­gen um bis zu 2.000 kbps im Down­stream und im Up­stream er­höht. TGC geht davon aus, dass diese Funk­tion ins­be­son­dere das aus­ge­hende Ver­sen­den von E-Mails und den Ab­ruf von Audio- und Video­clips be­schleu­nigt.
  • Macht der Speed­Bonus™ für uns/mich Sinn?

  • Wenn Sie den TGNET­/call™ Te­le­fon­dienst oder TGNET­/voice™ In­ter­net Te­le­fo­nie nutzen, ist der immer vor­han­dene 1.000 kbps Ex­tra­ka­nal für die Über­tra­gung der Spra­che sehr em­pfeh­lens­wert. Der TGNET­/wire­less®­PRO und HOME oder TGNET­/wire­less®­MAX An­schluss wird quasi um 4 ISDN Lei­tun­gen er­wei­tert, sodass Daten­an­wen­dun­gen und Tele­fonie weit­ge­hend von­ein­an­der iso­liert sind.
  • Wenn Sie Ihren Anschluss nicht für Peer-to-Peer-File­sharing oder an­der­weitig stän­dig stark be­lasten, greift die dy­na­mische Zu­tei­lung der zu­sätz­li­chen Band­breite für Daten­an­wen­dun­gen. Die Zu­tei­lung er­folgt übri­gens ge­trennt für Down­stream und Up­stream, sodass das Ver­sen­den von E-Mails trotz voran­ge­gan­ge­ner Down­loads immer noch be­schleunigt sein kann.
  • Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Der TGNET­/wire­less®­Speed­Bonus™ wird nur für Kunden mit be­ste­hen­dem TGNET­/wire­less®­PRO, TGNET­/wire­less®­HOME oder TGNET­/wire­less®­MAX Ver­trag mit einer ver­ein­bar­ten Ver­trags­min­dest­lauf­zeit ab 2 Jah­ren an­ge­boten. Wenn Sie einen Alt­ta­rif nut­zen, Ihren TGNET­/wire­less®­MAX Ver­trag nicht vor dem 15.04.2009 er­wei­tert ha­ben, oder wenn Sie die Lauf­zeit Ihres Ver­trags kür­zer als 2 Jahre ge­wählt ha­ben, müs­sen Sie zu­nächst ei­nen Ta­rif­wech­sel zu TGNET­/wire­less®­PRO oder TGNET­/wire­less®­HOME durch­füh­ren und dabei eine Ver­trags­min­dest­lauf­zeit von 2 oder mehr Jah­ren wäh­len.
  • Der TGNET­/wire­less®­Speed­Bonus™ steht nicht zur Ver­fü­gung, wenn eine Daten­rate unter 4000/400 kbps be­auf­tragt wur­de. Dies be­trifft ins­be­son­dere den Alt­ta­rif TGNET­/wire­less®­MAX Flat­rate ohne Auf­preis für pri­vate Nutzung, so­lange die­ser in der Haupt­zeit werk­tags von 08:00 bis 18:00 auf eine Über­tra­gungs­leis­tung von 400/140 kbps re­du­ziert ist - in der Ne­ben­zeit wird je­doch der Speed­Bonus™ aktiv.
  • Wenn die beauftragte Datenrate im Down­stream oder Up­stream hö­her als 8.000 kbps ge­wählt ist, er­höht der dy­na­mische An­teil des Speed­Bonus™ die ef­fek­tiv für Daten­an­wen­dun­gen zur Ver­fü­gung ste­hen­de Über­tra­gungs­leis­tung bis ma­xi­mal 10.000 kbps. Der TGNET­/voice™ Extra­ka­nal mit 1.000 kbps ist ak­ti­viert, so­lan­ge die Summe aus Down­stream und Up­stream Daten­rate we­ni­ger als 22.000 kbps be­trägt.
  • Der dynamische Anteil des TGNET­/wire­less®­Speed­Bonus™ für all­ge­mei­ne Daten­an­wen­dun­gen wird frü­hestens 7 Tage nach dem letz­ten Ein­schal­ten der TGNET­/wire­less® Em­pfangs­an­lage aktiv. In dieser Zeit und auch da­nach wird das Nut­zungs­ver­hal­ten des Teil­neh­mers er­mit­telt. Durch ei­nen Re­set der Em­pfangs­an­lage kann ein wegen um­fang­rei­cher Down- oder Up­loads aus­ge­setz­ter Speed­Bonus™ nicht re­ak­ti­viert wer­den.
  • Wieviel zusätzliche Leistung bringt der Speed­Bonus™?

  • 1.000 kbps zusätzliche Band­breite für den TGNET­/call™ Te­le­fon­dienst und TGNET­/voice™ In­ter­net Te­le­fo­nie wird im Down­stream und Up­stream per­ma­nent zu­ge­teilt. Diese zu­sätz­liche Band­brei­te ist al­ler­dings für TGNET­/call™ und TGNET­/voice™ re­ser­viert und kann nicht für andere Da­ten­über­tra­gun­gen ge­nutzt wer­den, denn die Tele­fo­nie soll ja von die­sen ent­koppelt wer­den. VoIP über an­de­re An­bie­ter wird als nor­ma­ler Daten­strom be­han­delt und des­halb nicht im 1.000 kbps TGNET­/call™ bzw. TGNET­/voice™ Extra­ka­nal des Speed­Bonus™ über­tra­gen.
  • Die Übertragungsleistung im Down­stream er­höht sich um 2.000 kbps für all­ge­mei­ne Daten­an­wen­dun­gen, wenn und so­lan­ge der Speed­Bonus™ dy­na­misch für den Down­stream zu­ge­teilt ist. Ma­xi­mal wird auf 10.000 kbps er­höht, d.h. im Ta­rif TGNET­/wire­less®­MAX 9000 be­trägt die Er­wei­te­rung 1.000 kbps und bei TGNET­/wire­less®­HOME 10000 gibt es keine Er­wei­te­rung des Down­streams (wohl aber des Up­streams).
  • Im Upstream wird die Daten­rate vom be­auf­trag­ten Wert um 1.000 kbps er­höht und das Er­geb­nis auf die näch­sten vol­len 1.000 kbps auf­ge­run­det, wenn und so­lan­ge der Speed­Bonus™ dy­na­misch für den Up­stream zu­ge­teilt ist. Ma­xi­mal wird auf 10.000 kbps er­höht, d.h. im Ta­rif TGNET­/wire­less®­MAX 9090 be­trägt die Er­wei­te­rung 1.000 kbps und ab TGNET­/wire­less®­PRO 1010 gibt es keine Er­wei­te­rung des Up­streams.
  • Für alle Er­wei­te­run­gen der Daten­raten gel­ten die zu­vor ge­nann­ten Vor­aus­set­zun­gen: Wenn die Summe aus be­auf­trag­tem Down­stream- und Up­stream Da­ten­raten über 18.000 kbps liegt, ist die Zu­tei­lung für den Up­stream und ggf. auch für den Down­stream re­du­ziert, so­dass die Sum­me aus Down­stream und Up­stream 22.000 kbps nicht über­steigt. Bei­spiel: Im Tarif TGNET­/wire­less®­MAX 18030 wird der Up­stream nicht um 2.000 kbps auf 5.000 kbps er­höht, son­dern um 1.000 kbps auf 4.000 kbps, damit die Gren­ze von 22.000 kbps für den Sum­men­wert ein­ge­hal­ten ist.

    Hinweis: Die effektiv zwischen dem TGNET­/wire­less® An­schluss und einem ex­ter­nen Ser­ver er­ziel­bare Da­ten­rate kann im Ein­zel­fall nicht ga­ran­tiert wer­den. Steht der Ser­ver z.B. in den USA oder wird die Daten­rate ser­ver­sei­tig ab­sicht­lich oder durch Über­las­tung be­grenzt, wird die theo­re­tisch mög­liche Da­ten­rate ggf. nicht er­reicht werd­en.

    Wie und wann wird der dynamische An­teil des Speed­Bonus™ zu­ge­teilt?

    Die TGNET­/wire­less® Empfangsanlage (bzw. der Anschluss­router in Haus­ver­tei­ler­sys­te­men) ver­wal­tet die für all­ge­meine Daten­an­wen­dun­gen dy­na­misch zu­ge­teil­te Er­hö­hung der Daten­rate in Ab­hän­gig­keit von der ak­tuel­len Nut­zung durch den Teil­neh­mer. Die zu­sätz­liche Über­tra­gungs­leis­tung ist ent­we­der in vol­lem Um­fang für eine Über­tra­gungs­rich­tung zu­ge­teilt oder nicht - Zwischen­stu­fen gibt es nicht.

    Der aktuelle Verbrauch wird alle 15 Minuten ge­mes­sen und da­raus ein kurz­fris­ti­ger und ein lang­fris­ti­ger, glei­ten­der Mit­tel­wert er­rech­net. Liegt der kurz­fris­tige oder lang­fris­tige Mit­tel­wert un­ter­halb eines be­stimm­ten Grenz­werts, wird der Bonus ge­währt. Die Aus­wer­tung und Steu­erung er­folgt ge­trennt für Down­stream und Up­stream, d.h. es kann durch­aus vor­kom­men, dass nach einem größe­ren Down­load nur der Up­stream auf­ge­wer­tet wird (oder um­ge­kehrt).

    Die Grenzwerte für die Auslastung von Down­stream und Up­stream er­ge­ben sich aus den be­auf­trag­ten Da­ten­raten und der ge­wähl­ten Ver­trags­min­dest­lauf­zeit:

  • Bei Verträgen mit 3 Jahren Laufzeit ent­spricht der Grenz­wert einer Aus­las­tung von 4% des ent­spre­chend der be­auf­trag­ten Daten­rate ma­xi­mal über­trag­ba­ren Daten­vo­lu­mens für den kurz­fris­ti­gen Mit­tel­wert, bzw. 1% für den lang­fris­ti­gen Mit­tel­wert. Im Tarif TGNET­/wire­less®­MAX 4000 mit einer Ver­trags­lauf­zeit von 3 Jah­ren er­ge­ben sich bei­spiels­weise Schwell­werte von 18 und 4,5 MB im 15-Mi­nu­ten-Mess­in­ter­vall.
  • Bei Verträgen mit 2 Jahren Laufzeit entspricht der Grenz­wert einer Aus­lastung von 2 bzw. 0,5% für den kurz- und lang­fris­ti­gen Mit­tel­wert, bzw. Da­ten­men­gen von 9 bzw. 2,25 MB im 15-Mi­nu­ten-Mess­in­ter­vall.
  • Die genannten Datenmengen mögen auf den ersten Blick nie­drig er­scheinen. Bitte be­den­ken Sie jedoch, dass der tat­säch­lich in den letz­ten 15 Mi­nu­ten an­ge­fal­lene Ver­brauch mit dem frü­he­ren Ver­brauch ge­mit­telt und daher nicht so­fort voll be­rück­sich­tigt wird. Beim lang­fris­ti­gen Mit­tel wird die Daten­men­ge der letz­ten 15 Mi­nuten nur mit einem Ge­wicht von etwa 1% be­wer­tet.

    Disclaimer

    Aus den mit Abschluss eines TGNET­/wire­less® Vertrags ak­zep­tier­ten Ge­schäfts­be­din­gun­gen er­gibt sich, dass der Speed­Bonus™ eine kos­ten­lose In­klu­siv­leis­tung dar­stellt und als solche durch TGC jeder­zeit im Um­fang er­wei­tert oder re­du­ziert, ein­ge­stellt oder gegen Ent­gelt an­ge­bo­ten wer­den kann, ohne dass sich da­raus ein Wi­der­spruchs- oder Son­der­kün­di­gungs­recht hin­sicht­lich des TGNET­/wire­less® Ver­trags er­gibt.

    Einschneidende Änderungen der ak­tuel­len De­fi­ni­tio­nen sind zwar nicht ge­plant, jedoch be­hält sich TGC das Recht vor, die Pa­ra­me­ter der Bo­nus-Be­rech­nung oder auch das Ver­fah­ren selbst zum Vor- oder Nach­teil des Teil­neh­mers zu kor­ri­gie­ren oder ein­zel­ne Ver­sor­gungs­gebie­te zeit­wei­se vom dy­na­mi­schen Teil des Speed­Bonus™ aus­zu­neh­men, wenn hier­für aus Sicht der Netz­werk­ver­wal­tung eine Not­wen­dig­keit ent­steht.

     
     
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