23 Jahre TGNET/wireless®
 
 
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Vertrags- und Preisänderungen zum 13.06.2014 bzw. 23.06.2014 minimieren

TGC hat zum 13.06.2014 und 23.06.2014 geänderte Geschäftsbedigungen für die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Produktgruppen TGNET­/wire­less®4G PRO+, OFFICE+ und HOME+, sowie für die Alttarife TGNET­/wire­less®­PRO und HOME pu­bli­ziert. Die Überarbeitung war einerseits wegen des ab 13.06.2014 gültigen, geänderten gesetztlichen Widerspruchsrechts not­wen­dig geworden. Außerdem wurde die Gelegenheit genutzt, Be­stim­mun­gen zu präzisieren und verbesserte Eigenschaften der Produkte als Teil des Leistungsumfangs festzuschreiben.

Einige Änderungen nehmen Einfluss auf bestehende Verträge, andere wirken sich naturgemäß nur auf für nach dem 23.06.2014 eingehende Neuaufträge oder Tarifwechsel aus. Nachfolgend sind diese in drei Abschnitten für AGB, EGB und die Leis­tungs­be­schrei­bung einzeln dokumentiert, soweit es sich nicht um Triviales wie eine verbesserte Wortwahl ohne in­halt­liche Änderung handelt.

TGC geht davon aus, dass die Änderungen auch in bestehenden Vertragverhältnissen für alle Kunden akzeptabel sind. In vie­len Fällen beschreiben die Änderungen Verbesserungen zum Vorteil des Kunden, in anderen handelt es sich um eine Prä­zi­sie­rung, die zumindest keine Nachteile für den Kunden bewirkt. Gleichwohl besteht keine Notwendigkeit, diese Änderungen auf be­ste­hen­de Vertragsverhältnisse anzuwenden. Für alle Bestandskunden gelten deshalb die früheren AGB, EGB und die Leistungsbeschreibung unverändert weiter, es sei denn, der Kunde bevorzugt seinerseits die Fas­sung vom 13.06.2014 bzw. 23.06.2014. TGC behält sich jedoch vor, die Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt in Be­stands­ver­träge zu übernehmen, um diese auf eine einheitliche Basis zu stellen.

 
 
Änderungen der AGB zum 13.06.2014 minimieren

In der Version der AGB vom 13.06.2014 sind die nachfolgend genannten Bestimmungen geändert worden. Die Liste enthält keinen Eintrag für Änderungen, die nur Korrekturen oder eine verbesserte Wortwahl herstellen. Eine Ausgabe der AGB, in der alle Änderungen farbig markiert sind, finden Sie im Do­ku­ment­ar­chiv.

3.1vorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht
Durch die geänderte Formulierung wird die Übermittlung von Aufträgen und Kündigungen mittels E-Mail ermöglicht, wenn der E-Mail ein PDF des (gescannten) Dokuments mit der erforderlichen Unterschrift beigefügt ist.
3.5Präzisierung, Widerspruch bedarf Begründung
Für die korrekte Umsetzung des zum 13.06.2014 geänderten gesetzlichen Widerspruchsrechts musste besser zwischen dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag durch Annahme und Bestätigung geschlossen wird, und jenem Zeitpunkt differenziert werden, an dem die Zahlungspflicht des Kunden beginnt.
3.6vorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht
Durch die geänderte Formulierung wird die Übermittlung von Aufträgen mittels E-Mail ermöglicht, wenn der E-Mail ein PDF des (gescannten) Dokuments mit der erforderlichen Unterschrift beigefügt ist.
Anhangbetrifft nur neue Verträge, kein Widerspruchsrecht
Der ab 13.06.2014 geänderten Gesetzgebung zum Widerrufsrecht entsprechend, wurde eine überarbeitete Belehrung zum Widerrufsrecht samt Musterformular in die AGB aufgenommen und die frühere Version gelöscht.
 
 
Änderungen der EGB TGNET/wireless® zum 23.06.2014 minimieren

In der Version der Ergänzenden Geschäftsbedingungen (EGB) vom 23.06.2014 für TGNET­/wire­less®­PRO und HOME sowie TGNET­/wire­less®4G PRO+, OFFICE+ und HOME+ Produkte sind die nachfolgend genannten Bestimmungen geändert worden. Die Liste enthält keinen Eintrag für Änderungen, die nur Korrekturen oder eine verbesserte Wortwahl herstellen. Eine Ausgabe der EGB, in der alle Änderungen farbig markiert sind, finden Sie im Do­ku­ment­ar­chiv.

2.2betrifft nur neue Verträge, kein Widerspruchsrecht
TGC hat mit Wirkung vom 13.06.2014 den Verkauf von Waren an Verbraucher im Sinn des §13 BGB eingestellt. Geschäftskunden können weiterhin für die Montage der Empfangsanlage benötigte Komponenten mieten oder kaufen.
2.6Präzisierung und vorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht
Die Änderung besteht zum einen in der Aufnahme eines Verweises auf die in der Leistungsbeschreibung (SLA) befindliche, tabellarische Übersicht der wesentlichen Merkmale der durch die EGB behandelten Produkte. Die weiteren Ergänzungen dienen dazu, zum Vorteil des Kunden festzuschreiben, dass eine ggf. einsetzende Reduktion der Datenrate nicht notwendigerweise bis zum Ende des Monats anhält, und ferner, dass zukünftig für den Kunden in bestimmten Anwendungsfällen vorteilhafte Bewertungsverfahren implementiert und aktiviert werden können, wenn der Kunde dies wünscht und es den Intentionen von TGC entspricht. Ohne eine solche Sondervereinbarung ergibt sich jedoch keine Änderung in bestehenden und zukünftigen Verträgen.
3.4Präzisierung, kein Widerspruchsrecht
Die Änderung folgt aus der in AGB 3.5 vorgenommenen Differenzierung zwischen Vertragsschluss und Vertragsbeginn, welche zur korrekten Umsetzung des ab 13.06.2014 geänderten, gesetzlichen Widerrufsrechts notwendig geworden war. Für bestehende und zukünftige Vertragsbeziehungen ergibt sich keine Änderung gegenüber der bisherigen Handhabung.
 
 
Änderungen der Leistungsbeschreibung TGNET/wireless® zum 23.06.2014 minimieren

In der Version der Leistungsbeschreibung (SLA) vom 23.06.2014 für TGNET­/wire­less®­PRO und HOME sowie TGNET­/wire­less®4G PRO+, OFFICE+ und HOME+ Produkte sind die nachfolgend genannten Bestimmungen geändert worden. Die Liste enthält keinen Eintrag für Änderungen, die nur Korrekturen oder eine verbesserte Wortwahl herstellen. Eine Ausgabe des SLA, in der alle Änderungen farbig markiert sind, finden Sie im Do­ku­ment­ar­chiv.

4.11vorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht
In neuen Absatz 4.11 wurde die Existenz eines Webservers auf der Empfangsanlage bzw. am Anschlussrouter definiert. Dieser Webserver war zwar in verschiedenen Versionen der Anschlusstechnik verfügbar, jedoch besteht seit einigen Wochen eine Implemetierung für alle Geräte, sodass der Webserver nunmehr als zugesagte Eigenschaft festgeschrieben werden kann.
5.7Hinweis, kein Widerspruchsrecht
Es wurde ein Verweis auf das Verzögerungs-Bandbreiten-Produkt ergänzt, das die Ursache für die maximal erzielbare Datenrate in TCP Datenströmen ist, die in einem nicht-lokalen Netz übertragen werden.
9.2nicht nachteilig für den Kunden, kein Widerspruchsrecht
Da mittlerweile durchgängig Empfangsanlagen mit integrierten Antennen eingesetzt werden, wurde der Begriff Antenne durch den Begriff Empfangsanlage ersetzt.
10.2nicht nachteilig für den Kunden, kein Widerspruchsrecht
Da mittlerweile durchgängig Empfangsanlagen mit integrierten Antennen eingesetzt werden, wurde der Begriff Antenne durch den Begriff Empfangsanlage ersetzt.
11.2nicht nachteilig für den Kunden, kein Widerspruchsrecht
Da mittlerweile durchgängig Empfangsanlagen mit integrierten Antennen eingesetzt werden, wurde der Begriff Antenne durch den Begriff Empfangsanlage ersetzt.
14.11nicht nachteilig für den Kunden, kein Widerspruchsrecht
Die Änderung dokumentiert die auf vielfachen Kundenwunsch zwischenzeitlich geänderte Praxis, die Erstauslieferung der Empfangsanlage bzw. des Anschussrouters mit aktiviertem DHCP Server durchzuführen. Zur Vermeidung von Konflikten bleibt der Aktivierungszustand bei Upgrades der Anschlusstechnik unverändert. Ferner war eine Präzisierung notwendig, da mittlerweile nur mehr bei bestimmten, älteren Ausführungen von Gemeinschaftsanschlüssen der DHCP Server nur für einen Teilnehmer aktiviert sein kann.
15.1Folgeänderung, kein Widerspruchsrecht
Der Hinweis auf die Neuaufnahme der tabellarischen Darstellung wurde entfernt, da er bereits in früheren Ausgaben der Leitstungsbeschreibung enthalten war.
15.5.6 - 15.5.9neuer Tarif, betrifft nur neue Verträge, kein Widerspruchsrecht
Die neuen Kontingenttarife 4G OFFICE 2002, 2005, 4005 und 4010 wurden in die Dokumentation aufgenommen.
15.5.xvorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht
Die reduzierte Datenrate im Upstream wurde in allen 4G OFFICE Tarifen einheitlich auf 512 kbps erhöht.
15.6.xvorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht
Die reduzierte Datenrate im Upstream wurde in allen 4G HOME Tarifen einheitlich auf 512 kbps erhöht.
15.10erweiterte Dokumentation, kein Widerspruchsrecht
Das Verhalten der Automatik zur Reduktion der Datenrate bei sich abzeichnender Überschreitung der tariflich vorgesehenen Maximalleistung wurde soweit näher dokumentiert, wie dies im Rahmen des SLA sinnvoll möglich ist. Das Verhalten der Automatik hat sich jedoch nicht geändert.
15.10.1vorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht
Das SLA legt nun zum Vorteil des Kunden fest, dass der Webserver der Empfangsanlage bzw. des Anschlussrouters Auskunft über den Zustand der Automatik zur Reduktion der Datenrate und deren Eingangsparameter gibt, wenn diese im gewählten Tarif aktiv ist.
15.10.2vorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht
Das SLA legt nun zum Vorteil des Kunden fest, dass weitere Informationen zur Maximalleistung des gewählten Tarifs und zur Arbeitsweise der automatischen Reduktion der Datenrate seitens TGC zur Verfügung gestellt werden.
 
 
Ihr Widerspruchsrecht

Im Falle eines zulässigen Wider­spruchs gegen Än­de­run­gen der Ver­trags­grund­la­gen (AGB, EGB, SLA) und/oder Prei­se füh­ren wir das Ver­trags­ver­hält­nis auf Ba­sis der un­wider­spro­che­nen, frü­he­ren Be­stim­mun­gen bzw. Prei­se fort oder be­en­den den Ver­trag zum Tag des Wirk­sam­wer­dens der wider­spro­che­nen Än­de­run­gen. Das Wahl­recht hier­für liegt bei TGC; wir wer­den Sie nach Ein­gang und Be­ar­bei­tung Ihres Wider­spruchs über un­se­re Ent­schei­dung in­for­mie­ren.

Bitte beachten Sie:

  • Ihr Widerspruch ist in Schrift­form (d.h. mit Unter­schrift des An­schluss­in­ha­bers) per Post oder FAX zu rich­ten an true glo­bal com­mu­ni­ca­tions GmbH, In der Au 27, 61440 Ober­ur­sel.
  • Die widersprochene(n) Bestimmungs- oder Preis­än­de­rung(en) ist/sind ein­zeln zu be­nen­nen.
  • Bei Änderungen an Be­stim­mun­gen ist zu be­grün­den, wa­rum der Än­de­rung der Be­stim­mung wider­spro­chen wird, so­dass TGC in die La­ge ver­setzt wird, eine den In­te­res­sen bei­der Ver­trags­par­teien best­mög­lich ent­spre­chen­de Ent­schei­dung zu tref­fen.
  • Ein Widerspruch kann unzulässig sein, wenn eine Be­stim­mungs- oder Preis­än­de­rung auf­grund ge­setz­li­cher Ver­pflich­tun­gen oder in Ein­klang mit un­wi­der­spro­che­nen Be­stim­mun­gen des Ver­trags er­folg­te.
  • Bei Ver­trä­gen mit kur­zer Lauf­zeit bzw. Kün­di­gungs­frist kön­nen Sie den Wider­spruch durch eine Kün­di­gung er­set­zen bzw. davon aus­ge­hen, dass auch TGC vom Kün­di­gungs­recht Ge­brauch ma­chen kann.
  • Die Einsendefrist für Ihren Wi­der­spruch rich­tet sich nach den Be­stim­mun­gen der AGB, ggf. pro­dukt­spe­zi­fisch er­gänzt, prä­zi­siert oder ein­ge­schränkt durch wei­tere Be­stim­mun­gen in den EGB.
  • Wenn Sie dieser Mit­teilung über Be­stim­mungs- und/oder Preis­än­de­run­gen nicht frist­ge­recht wider­spre­chen, gel­ten die ge­än­der­ten Be­stim­mun­gen und/oder Prei­se als an­ge­nom­men.

     
     
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