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Inhaltsverzeichnis |
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Vertrags- und Preisänderungen zum 13.06.2014 bzw. 23.06.2014 |
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TGC hat zum 13.06.2014 und 23.06.2014 geänderte Geschäftsbedigungen für die zu diesem
Zeitpunkt aktuellen Produktgruppen TGNET/wireless®4G PRO+, OFFICE+ und HOME+, sowie für die Alttarife TGNET/wireless®PRO und HOME publiziert.
Die Überarbeitung war einerseits wegen des ab 13.06.2014 gültigen, geänderten
gesetztlichen Widerspruchsrechts notwendig geworden. Außerdem wurde die Gelegenheit
genutzt, Bestimmungen zu präzisieren und verbesserte Eigenschaften der Produkte als
Teil des Leistungsumfangs festzuschreiben.
Einige Änderungen nehmen Einfluss auf bestehende Verträge, andere wirken sich naturgemäß
nur auf für nach dem 23.06.2014 eingehende Neuaufträge oder Tarifwechsel aus.
Nachfolgend sind diese in drei Abschnitten für AGB, EGB und die Leistungsbeschreibung
einzeln dokumentiert, soweit es sich nicht um Triviales wie eine verbesserte Wortwahl
ohne inhaltliche Änderung handelt.
TGC geht davon aus, dass die Änderungen auch in bestehenden Vertragverhältnissen für
alle Kunden akzeptabel sind. In vielen Fällen beschreiben die Änderungen Verbesserungen
zum Vorteil des Kunden, in anderen handelt es sich um eine Präzisierung, die zumindest
keine Nachteile für den Kunden bewirkt. Gleichwohl besteht keine Notwendigkeit, diese
Änderungen auf bestehende Vertragsverhältnisse anzuwenden.
Für alle Bestandskunden gelten deshalb die früheren AGB, EGB und die
Leistungsbeschreibung unverändert weiter, es sei denn, der Kunde bevorzugt seinerseits
die Fassung vom 13.06.2014 bzw. 23.06.2014.
TGC behält sich jedoch vor, die Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt in
Bestandsverträge zu übernehmen, um diese auf eine einheitliche Basis zu stellen.
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Änderungen der AGB zum 13.06.2014 |
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In der Version der AGB vom 13.06.2014 sind die nachfolgend genannten Bestimmungen geändert
worden. Die Liste enthält keinen Eintrag für Änderungen, die nur Korrekturen oder eine
verbesserte Wortwahl herstellen. Eine Ausgabe der AGB, in der alle Änderungen farbig
markiert sind, finden Sie im Dokumentarchiv.
3.1 | vorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht |
| Durch die geänderte Formulierung wird die Übermittlung von Aufträgen
und Kündigungen mittels E-Mail ermöglicht, wenn der E-Mail ein PDF
des (gescannten) Dokuments mit der erforderlichen Unterschrift beigefügt
ist. |
3.5 | Präzisierung, Widerspruch bedarf Begründung |
| Für die korrekte Umsetzung des zum 13.06.2014 geänderten gesetzlichen
Widerspruchsrechts musste besser zwischen dem Zeitpunkt, an dem der
Vertrag durch Annahme und Bestätigung geschlossen wird, und jenem Zeitpunkt
differenziert werden, an dem die Zahlungspflicht des Kunden beginnt. |
3.6 | vorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht |
| Durch die geänderte Formulierung wird die Übermittlung von Aufträgen
mittels E-Mail ermöglicht, wenn der E-Mail ein PDF des (gescannten)
Dokuments mit der erforderlichen Unterschrift beigefügt ist. |
Anhang | betrifft nur neue Verträge, kein Widerspruchsrecht |
| Der ab 13.06.2014 geänderten Gesetzgebung zum Widerrufsrecht entsprechend,
wurde eine überarbeitete Belehrung zum Widerrufsrecht samt Musterformular
in die AGB aufgenommen und die frühere Version gelöscht. |
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Änderungen der EGB TGNET/wireless® zum 23.06.2014 |
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In der Version der Ergänzenden Geschäftsbedingungen (EGB) vom 23.06.2014 für TGNET/wireless®PRO und HOME sowie
TGNET/wireless®4G PRO+, OFFICE+ und HOME+ Produkte sind die nachfolgend genannten Bestimmungen geändert worden. Die
Liste enthält keinen Eintrag für Änderungen, die nur Korrekturen oder eine verbesserte
Wortwahl herstellen. Eine Ausgabe der EGB, in der alle Änderungen farbig markiert sind,
finden Sie im Dokumentarchiv.
2.2 | betrifft nur neue Verträge, kein Widerspruchsrecht |
| TGC hat mit Wirkung vom 13.06.2014 den Verkauf von Waren an Verbraucher
im Sinn des §13 BGB eingestellt. Geschäftskunden können weiterhin für die
Montage der Empfangsanlage benötigte Komponenten mieten oder kaufen. |
2.6 | Präzisierung und vorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht |
| Die Änderung besteht zum einen in der Aufnahme eines Verweises auf die in
der Leistungsbeschreibung (SLA) befindliche, tabellarische Übersicht der
wesentlichen Merkmale der durch die EGB behandelten Produkte. Die weiteren
Ergänzungen dienen dazu, zum Vorteil des Kunden festzuschreiben, dass eine
ggf. einsetzende Reduktion der Datenrate nicht notwendigerweise bis zum Ende
des Monats anhält, und ferner, dass zukünftig für den Kunden in bestimmten
Anwendungsfällen vorteilhafte Bewertungsverfahren implementiert und
aktiviert werden können, wenn der Kunde dies wünscht und es den Intentionen
von TGC entspricht. Ohne eine solche Sondervereinbarung ergibt sich jedoch
keine Änderung in bestehenden und zukünftigen Verträgen. |
3.4 | Präzisierung, kein Widerspruchsrecht |
| Die Änderung folgt aus der in AGB 3.5 vorgenommenen Differenzierung zwischen
Vertragsschluss und Vertragsbeginn, welche zur korrekten Umsetzung des ab
13.06.2014 geänderten, gesetzlichen Widerrufsrechts notwendig geworden war.
Für bestehende und zukünftige Vertragsbeziehungen ergibt sich keine
Änderung gegenüber der bisherigen Handhabung. |
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Änderungen der Leistungsbeschreibung TGNET/wireless® zum 23.06.2014 |
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In der Version der Leistungsbeschreibung (SLA) vom 23.06.2014 für TGNET/wireless®PRO und HOME sowie
TGNET/wireless®4G PRO+, OFFICE+ und HOME+ Produkte sind die nachfolgend genannten Bestimmungen geändert worden. Die
Liste enthält keinen Eintrag für Änderungen, die nur Korrekturen oder eine verbesserte
Wortwahl herstellen. Eine Ausgabe des SLA, in der alle Änderungen farbig markiert sind,
finden Sie im Dokumentarchiv.
4.11 | vorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht |
| In neuen Absatz 4.11 wurde die Existenz eines Webservers auf der
Empfangsanlage bzw. am Anschlussrouter definiert. Dieser Webserver war
zwar in verschiedenen Versionen der Anschlusstechnik verfügbar, jedoch
besteht seit einigen Wochen eine Implemetierung für alle Geräte, sodass
der Webserver nunmehr als zugesagte Eigenschaft festgeschrieben
werden kann. |
5.7 | Hinweis, kein Widerspruchsrecht |
| Es wurde ein Verweis auf das Verzögerungs-Bandbreiten-Produkt ergänzt,
das die Ursache für die maximal erzielbare Datenrate in TCP Datenströmen
ist, die in einem nicht-lokalen Netz übertragen werden. |
9.2 | nicht nachteilig für den Kunden, kein Widerspruchsrecht |
| Da mittlerweile durchgängig Empfangsanlagen mit integrierten Antennen
eingesetzt werden, wurde der Begriff Antenne durch den Begriff
Empfangsanlage ersetzt. |
10.2 | nicht nachteilig für den Kunden, kein Widerspruchsrecht |
| Da mittlerweile durchgängig Empfangsanlagen mit integrierten Antennen
eingesetzt werden, wurde der Begriff Antenne durch den Begriff
Empfangsanlage ersetzt. |
11.2 | nicht nachteilig für den Kunden, kein Widerspruchsrecht |
| Da mittlerweile durchgängig Empfangsanlagen mit integrierten Antennen
eingesetzt werden, wurde der Begriff Antenne durch den Begriff
Empfangsanlage ersetzt. |
14.11 | nicht nachteilig für den Kunden, kein Widerspruchsrecht |
| Die Änderung dokumentiert die auf vielfachen Kundenwunsch zwischenzeitlich
geänderte Praxis, die Erstauslieferung der Empfangsanlage bzw. des
Anschussrouters mit aktiviertem DHCP Server durchzuführen. Zur Vermeidung
von Konflikten bleibt der Aktivierungszustand bei Upgrades der
Anschlusstechnik unverändert. Ferner war eine Präzisierung notwendig, da
mittlerweile nur mehr bei bestimmten, älteren Ausführungen von
Gemeinschaftsanschlüssen der DHCP Server nur für einen Teilnehmer aktiviert
sein kann. |
15.1 | Folgeänderung, kein Widerspruchsrecht |
| Der Hinweis auf die Neuaufnahme der tabellarischen Darstellung wurde
entfernt, da er bereits in früheren Ausgaben der Leitstungsbeschreibung
enthalten war. |
15.5.6 - 15.5.9 | neuer Tarif, betrifft nur neue Verträge, kein Widerspruchsrecht |
| Die neuen Kontingenttarife 4G OFFICE 2002, 2005, 4005 und 4010 wurden
in die Dokumentation aufgenommen. |
15.5.x | vorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht |
| Die reduzierte Datenrate im Upstream wurde in allen 4G OFFICE Tarifen
einheitlich auf 512 kbps erhöht. |
15.6.x | vorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht |
| Die reduzierte Datenrate im Upstream wurde in allen 4G HOME Tarifen
einheitlich auf 512 kbps erhöht. |
15.10 | erweiterte Dokumentation, kein Widerspruchsrecht |
| Das Verhalten der Automatik zur Reduktion der Datenrate bei sich
abzeichnender Überschreitung der tariflich vorgesehenen Maximalleistung
wurde soweit näher dokumentiert, wie dies im Rahmen des SLA sinnvoll
möglich ist. Das Verhalten der Automatik hat sich jedoch nicht geändert. |
15.10.1 | vorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht |
| Das SLA legt nun zum Vorteil des Kunden fest, dass der Webserver der
Empfangsanlage bzw. des Anschlussrouters Auskunft über den Zustand der
Automatik zur Reduktion der Datenrate und deren Eingangsparameter gibt,
wenn diese im gewählten Tarif aktiv ist. |
15.10.2 | vorteilhaft für den Kunden, kein Widerspruchsrecht |
| Das SLA legt nun zum Vorteil des Kunden fest, dass weitere Informationen
zur Maximalleistung des gewählten Tarifs und zur Arbeitsweise der
automatischen Reduktion der Datenrate seitens TGC zur Verfügung gestellt
werden. |
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Ihr Widerspruchsrecht |
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Im Falle eines zulässigen Widerspruchs gegen Änderungen der Vertragsgrundlagen
(AGB, EGB, SLA) und/oder Preise führen wir das Vertragsverhältnis auf
Basis der unwidersprochenen, früheren Bestimmungen bzw. Preise
fort oder beenden den Vertrag zum Tag des Wirksamwerdens der
widersprochenen Änderungen.
Das Wahlrecht hierfür liegt bei TGC; wir werden Sie nach Eingang und
Bearbeitung Ihres Widerspruchs über unsere Entscheidung informieren.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie dieser Mitteilung über Bestimmungs- und/oder Preisänderungen nicht
fristgerecht widersprechen, gelten die geänderten Bestimmungen und/oder
Preise als angenommen.
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